Keine Extra-Gebühren für Postversand der Handyrechnung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Drillisch Telecom GmbH keine Gebühren für den Versand von Handy-Rechnungen verlangen darf.

Laut einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main dürfen für eine per Post verschickte monatliche Handyrechnung keine Gebühren mehr verlangt werden.

Gegen die Drillisch Telecom GmbH wurde Klage erhoben, in der es einerseits um das Pfand, das bei Bestellung von SIM-Karten in Rechnung gestellt wird und andererseits um die anfallende Gebühr beim Versand der Handy-Rechnung ging. Zum Drillisch-Konzern zählen Handytarife der Marken DeutschlandSIM, hellomobil, maXXim, McSIM, PHONEX, simply, smartmobil und WinSIM.

Benachteiligung der Kunden

Richter haben nun entschieden, dass die Gebühr von 1,50 Euro pro Post versendete Handy-Rechnung ungültig ist. Besonders für Kunden, die ohne Internetzugang keine Rechnungen über das Kundenportal des Providers abrufen können, stellen die Gebühren einen Nachteil dar. Des Weiteren würde es im Interesse des Unternehmens liegen, dem Kunden eine Rechnung zu stellen.

Eine AGB-Klausel in den Mobilfunkverträgen der Drillisch Telecom GmbH wurde weiterhin kritisiert. Nach dieser kann der Anbieter ein Pfand für die SIM-Karte in Höhe von 29,65 Euro erheben. Der Betrag soll als Absicherung für die Rückgabe der SIM-Karte dienen, falls der Kunde diese nicht innerhalb einer gewissen Zeit in einwandfreiem Zustand zurückschickt. Das Gericht sieht den pauschalen Schadensersatz von 29,65 Euro nicht als gerechtfertigt.

Reaktion Drillisch Telecom GmbH

Nach Angaben hat die Drillisch Telecom GmbH Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt eingereicht. So wird der Fall demnächst wieder vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt.