Glasfaser beim Ausbau von Autobahn, Bundesstraßen und Wohngebieten

Durch das neue "DigiNetzG" soll der Glasfaserausbau deutlich vorangetrieben werden

Der von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegte Entwurf für ein DigiNetz-Gesetz wurde nun vom Bundeskabinett beschlossen. So werden öffentliche Versorgungsnetzbetriebe (wie z.B. Stadtwerke) dazu verpflichtet, ihre Infrastrukturen für Glasfaserkabel zu öffnen.

Glasfaser wird zur Pflicht

In Deutschland werden auf Baustellen kontinuierlich Rohre verlegt, die theoretisch auch Glasfaserkabel führen könnten. Mit dem nun beschlossenen "Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (DigiNetzG) soll das Potenzial gehoben werden: Jegliche geplante Infrastruktur von öffentlichen Versorgungsnetzbetreibern soll für den Breitbandausbau nutzbar werden. "In Zukunft gilt: Jede Baustelle bringt Bandbreite.", so Verkehrsminister Alexander Dobrindt gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Aber auch freie Kapazitäten in bestehender Infrastruktur soll für Highspeed-Internet genutzt werden. Dabei werden Energie- und Abwassernetze sowie Schienen und Wasserstraßen für den Ausbau von Glasfaser und weiterer Übertragungstechnologie herangezogen.

Hochgeschwindigkeitskabel auch bei Neubaugebieten

Der nun durchgesetzte 117-seitige Gesetzesentwurf umfasst auch die Erschließung von Neubaugebieten. Hier müssen in Zukunft ebenfalls Glasfaserkabel mitverlegt werden, wobei diese bis zu den einzelnen Gebäuden reichen sollen. "Die Erschließung mit passiver Netzinfrastruktur samt unbeschalteter Glasfaser stellt sicher, dass ein späterer Betrieb durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze des so entstehenden Glasfasernetzes jederzeit erfolgen kann", begründet das Ministerium diese Entscheidung.

Entgelte für Betreiber und Minimierung von Doppelarbeit

Telekommunikationsanbieter, welche die neu ausgebauten Glasfasernetze nutzen wollen, müssen eine entsprechende Aufwandsentschädigung an die Betreiber der Infrastruktur leisten. Hierbei soll es sich um ein faires Entgelt handeln. Mit dem Diginetz-Gesetz möchte der Bund auch aufwändige Doppelarbeiten vermeiden. So könnten Kosten in Milliardenhöhe eingespart werden, wodurch gleichzeitig der finanzielle Aufwand für die Netzbetreiber gesenkt würde. Zudem soll durch das Gesetz die Netzanbindung unterversorgter Gebiete schneller voranschreiten.