Kann ich von einem Vertrag in den anderen wechseln?

Oft ändern sich die Bedürfnisse und Anforderungen der Handy-Nutzer, und der Mobilfunkvertrag passt nicht mehr zum Leben.

"Mehr Vertrag" geht immer schnell

Aus einem Wenigtelefonierer ist ein Vieltelefonierer geworden oder das Handy wird künftig auch geschäftlich und entsprechend häufiger genutzt.

Upgrade: Für einen solchen Fall ist ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif, ein sogenanntes Upgrade, notwendig. Dieser beinhaltet meist günstigere Minutenpreise oder sogar eine Flatrate. Ein solcher Wechsel in einen für den Netzbetreiber lukrativeren Vertrag ist meist problemlos möglich, auch innerhalb der Laufzeitbindung und ohne ausgesprochene Kündigung des bisherigen Vertrags. Der Antrag für den neuen Tarif kann der Wechsler telefonisch über die Hotline des Providers oder auch schriftlich stellen. Bei einem Upgrade startet die Vertragsbindung jedoch neu, meist um die volle Laufzeit von zwei Jahren. Oft ist dann aber auch ein subventioniertes Handy oder eine Gutschrift für Telefonate und SMS im Paket.

Doch ein Downgrade des Vertrags muss gut geplant sein

Allerdings kann es auch andersherum laufen: Das Handy wird nur noch privat genutzt, weil der Arbeitgeber ein Diensthandy stellt, oder weil sich die Lebensumstände einfach geändert haben. Wer weniger telefoniert als vor Vertragsabschluss angenommen und im aktuellen Tarif zu viel bezahlt, darf jedoch nicht auf die Kulanz des Netzbetreibers hoffen.

Downgrade: Ein für den Nutzer günstigerer Tarif bringt dem Anbieter weniger Umsatz - und auf den wird er freiwillig nicht verzichten. Also wird er auf die Mindestvertragslaufzeit pochen. Wer also feststellt, dass er lieber in einen geringwertigeren Tarif wechseln möchte, muss regulär kündigen. Dafür sollte er unbedingt die Kündigungsfrist einhalten, da sich der Vertrag sonst automatisch um sechs bis zwölf Monate verlängert. Ist das passiert, heißt es wieder warten: Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen dieser erneuten Frist sollte das Kündigungsschreiben dann beim Netzbetreiber eingetroffen sein. Wer sicher gehen will, besteht auf einer Kündigungsbestätigung. Anschließend kann der Kunde dann in den für ihn vorteilhafteren Tarif wechseln.

Tipp: Wer ein Downgrade benötigt, sollte unbedingt nicht nur beim bisherigen Netzbetreiber nach Angeboten schauen. Oft finden sich ähnlich gute oder sogar bessere Tarife bei der Konkurrenz, die Neukunden mit besonderen Angeboten ködert. Nicht selten sind Aktionsangebote, die zum Beispiel die Anschlussgebühr erlassen oder mit Rabatten für Online-Tarife werben, ein gutes Schnäppchen. Und dank der Rufnummernmitnahme muss niemand mehr auf seine gewohnte Nummer verzichten.